Vertragsrecht

 Der Vertrag,

der Fels in der Brandung!

Der Einkauf ist nur dann erfolgreich, wenn im Vorfeld der Vergabe sowohl die eigene vertragsrechtliche Strategie als auch die des Bieters reflektiert wird. Zu den einkäuferischen Kompetenzen gehört die Fähigkeit, das Vertragsrecht systematisch zu analysieren und zielgerichtet anzuwenden. Das Seminar “Vertragsrecht” unterteilt sich in folgende Module:

Vertragsrecht für den „Technischen Einkauf“

Auf der Grundlage eines fallorientierten und praxisgerechten Seminarkonzeptes werden die nachfolgenden Sachgebiete und Themen intensiv besprochen. Der Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen ist dabei selbstverständlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten in Partner- und Gruppenarbeitsphasen selbstständig.

1. Vertragsabschluss unter Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

2. Vertragsarten im Einkauf
• Rahmenverträge
• Kaufverträge, Werklieferungsverträge
• Werkverträge
• Dienstverträge
• Arbeitnehmerüberlassungsverträge
• Bürgschaften etc.

3. Vertragsrechtliche Maßnahmen zur Terminsicherung und Risikovermeidung
• Erfüllungsort und Transportrisiken
• Termin- und Fixgeschäft
• Mahnwesen
• Vertragsstrafen

4. Sachmängelhaftung bei Kauf-, Werklieferungs-, und Werkverträgen
• Sachmängelhaftungsansprüche und Umfang der Sachmängelhaftung
• Garantieverträge
• Verjährung von Ansprüchen
• Hemmung und Neubeginn der Verjährung
• Sachmängelhaftungsverfolgungssysteme
• Untersuchungs- und Rügepflicht
• Abnahmen und Abnahmestrategien


Dauer: 2 Tage
Zielgruppe: Einkauf, Ingenieure/-innen, Meister/-innen, Techniker/-innen

Abnahme, Güteprüfung, Sachmangelhaftung

In der Praxis der Beschaffung von Leistungen, die abgenommen werden müssen, ergeben sich viele Fragestellungen, die der Abnehmende unter Wahrung der Auftraggeberinteressen sachgerecht lösen muss. Dabei kann es sich um technische Leistungen, Dienstleistungen insbesondere Planungsleistungen oder Forschungsleistungen handeln.

Welche vertragsrechtlichen Probleme müssen erörtert werden, wenn der Auftraggeber in Abnahmeverzug gerät?
Welche Abnahmestrategien bestehen, wenn eine mangelbehaftete Leistung ausgeführt wurde?
Wie wird die Abnahme sinnvoller Weise dokumentiert?
Welche vertragsrechtlichen Punkte müssen neben den ggf. technischen Punkten zwingend geprüft und dokumentiert werden?
Welche Fehler kann der/die Abnehmende machen, die zu echten Kostennachteilen für den Auftraggeber führen?
Welche Rechtsfolgen löst eine Abnahme aus?

1. Bestandsaufnahme, Erfahrungsaustausch

2. Beschaffungsvorgänge mit der Einbindung eines Abnahmeverfahrens
• Vertragsarten
• Abstimmung zwischen Beschaffung und Bedarfserzeuger
• Vertragliche Einbindung der Abnahme

3. Abnahme
• Rechtliche Verankerung der Abnahme
• Auftragnehmer- und Auftraggeberinteressen
• Rechtsgeschäftliche und öffentlich rechtliche Abnahme
• Stillschweigende und förmliche Abnahme
• Abnahmestrategien und ihre Verankerung im Vertrag
• Fehler bei der Abnahme und Ihre Rechtsfolgen
• Abnahmeverzug

4. Güteprüfung
• Verfahren gemäß VOL Teil B
• Einbindung in den Beschaffungsvorgang
• Projektsteuerung über die Güteprüfung
• Abgrenzung zur Abnahme

5. Sachmängelhaftung
• Rechte bei Sachmängeln
• Haltbarkeitsgarantien und Beschaffenheitsgarantien
• Mängelrügen
• Verjährung der Sachmängelhaftungsansprüche
• Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen einer Verlängerungsrechnung bei Sachmängelhaftungsansprüchen
• Sicherheitseinbehalt und Bürgschaften


Dauer: 2 Tage
Zielgruppe: Projektleiter/-innen, Ingenieure/-innen, Betriebsleiter/-innen, Meister/-innen, Techniker/-innen

Die „Allgemeine Vertragsbedingung“ für die Ausführung von Leistungen (VOL) Teil B

Die VOL-Teil B ist die vertragsrechtliche Grundlage für die öffentliche Auftragsvergabe. Aber nicht nur in diesem Segment der Beschaffung und des Vertriebs ist sie zu beachten. Auch eine beachtliche Anzahl an Unternehmen der Privatwirtschaft nimmt in ihren Geschäftsbedingungen auf die VOL-Teil B Bezug.

Auf der Grundlage eines fallorientierten und praxisgerechten Seminarkonzeptes werden die nachfolgenden Sachgebiete und Themen intensiv besprochen. Der Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen ist dabei selbstverständlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten in Partner- und Gruppenarbeitsphasen selbstständig.

1. Allgemeine Einführung in das Vertragsrecht

2. Abschluss von Verträgen unter Einbeziehung der VOL-Teil B

3. Vertragsarten
• Kaufvertrag
• Rahmenvertrag
• Vertrag über herzustellende und zu erzeugende bewegliche Sachen
• Werkvertrag
• Dienstvertrag
• Bürgschaften
• usw.

4. Leistungsausführung und Termineinhaltung
• Mahnwesen
• Schadensersatz und Rücktritt
• Vertragsstrafen

5. Sachmängelhaftung
• Rechte bei Sachmängeln
• Haltbarkeitsgarantien und Beschaffenheitsgarantien
• Mängelrügen

6. Verjährung
• Fristen
• Verkürzung und Verlängerung durch Vertrag
• Hemmung und Neubeginn der Verjährung


Dauer: 2 Tage
Zielgruppe: Alle, die mit der VOL-B in ihrer Beschaffungspraxis zu tun haben.

Die „Allgemeine Vertragsbedingung“ für die Ausführung von Bauleistungen (VOB) Teil B

Die VOB-Teil B ist die vertragsrechtliche Grundlage für die öffentliche Auftragsvergabe. Aber nicht nur in diesem Segment der Beschaffung und des Vertriebs ist sie zu beachten. Auch eine beachtliche Anzahl an Unternehmen der Privatwirtschaft nimmt in ihren Geschäftsbedingungen auf die VOB-Teil B Bezug.

Auf der Grundlage eines fallorientierten und praxisgerechten Seminarkonzeptes werden die nachfolgenden Sachgebiete und Themen intensiv besprochen. Der Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen ist dabei selbstverständlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten in Partner- und Gruppenarbeitsphasen selbstständig.

1. Allgemeine Einführung in das Vertragsrecht

2. Abschluss von Verträgen unter Einbeziehung der VOB-Teil B

3. Vertragsarten
• Rahmenvertrag
• Werkvertrag
• Dienstvertrag
• Bürgschaften

4. Leistungsausführung und Termineinhaltung
• Mahnwesen
• Schadensersatz und Rücktritt
• Vertragsstrafen

5. Sachmängelhaftung
• Rechte bei Sachmängeln
• Garantien
• Mängelrügen

6. Verjährung
• Fristen
• Verfolgung der Fristen


Dauer: 2 Tage
Zielgruppe: Alle, die mit der VOB-B in ihrer Beschaffungspraxis zu tun haben.

Einkaufsrecht Intensivseminar

Auf der Grundlage eines fallorientierten und praxisgerechten Seminarkonzeptes werden die nachfolgenden Sachgebiete und Themen intensiv besprochen. Der Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen ist dabei selbstverständlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten in Partner- und Gruppenarbeitsphasen selbstständig.

1. Vertragsabschluss unter Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

2. Vertragsarten im Einkauf
• Rahmenverträge
• Kaufverträge, Werklieferungsverträge
• Konsignationslagerverträge
• Werkverträge
• Dienstverträge
• Arbeitnehmerüberlassungsverträge etc.

3. Vertragsrechtliche Maßnahmen zur Terminsicherung und Risikovermeidung
• Erfüllungsort und Transportrisiken
• Termin- und Fixgeschäft
• Mahnwesen
• Vertragsstrafen

4. Vertragsrechtliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung
• Garantieverträge
• Bürgschaften

5. Sachmängelhaftung bei Kauf-, Werklieferungs-, und Werkverträgen
• Sachmängelhaftungsansprüche und Umfang der Sachmängelhaftung
• Verjährungsfristen, Hemmung und Neubeginn der Verjährung
• Sachmängelhaftungsverfolgungssysteme
• Untersuchungs- und Rügepflicht
• Abnahmen und Abnahmestrategien

6. Leistungserbringung auf der Grundlage der VOB-B
• Anwendungsvoraussetzungen der VOB
• Leistungskatalog Auftraggeber- und Auftragnehmerpflichten
• Rechtsvergleichende Darstellung zwischen dem BGB und der VOB-B in den zentralen vertragsrechtlichen Punkten

7. Leistungserbringung auf der Grundlage der VOL-B
• Anwendungsvoraussetzungen der VOL-B
• Leistungskatalog Auftraggeber- und Auftragnehmerpflichten
• Rechtsvergleichende Darstellung zwischen dem BGB und der VOL-B in den zentralen vertragsrechtlichen Punkten


Dauer: 4 Tage
Zielgruppe: Einkauf, Ingenieure/-innen, Meister/-innen, Techniker/-innen

Teilnehmerkreis

Der Teilnehmerkreis richtet sich nach dem jeweiligen Modul. Er ist im jeweiligen Reiter zu finden.

Dauer

Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Modul. Die Dauer steht im zugehörigem Reiter.

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